Demonstration gegen rechten Terror am 22.6.2019

 

Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben ca. 2500 Menschen in der Kasseler Innenstadt gegen rechten Terror demonstriert. Ein breites Bündnis hatte hierzu aufgerufen. Redner riefen dazu auf, rechte Gewalt und Terror endlich konsequent zu verfolgen und die rechten Netzwerke, die in Verfassungsschutz, Polizei- und Bundeswehrkreise hineinreichen, endlich konsequent aufzudecken und zu zerschlagen. 

(Fotos: raw-pigswet)

 

 

16. März 2019: Aktuionstag gegen Rassismus in Eschwege

Über 100 Menschen machten mit bei der Demonstration und Kundgebung "Aufstehen gegen Rassismus". DKP-Mitglieder waren natürlich dabei!

 

 

Grußwort der DKP-Nordhessen an die Teilnehmer/innen von

 

„Der Werra-Meißner-Kreis bleibt bunt!“

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Antifaschisten!

 

Hitler und die NSDAP kamen nicht an die Macht, weil sie so stark waren. Sie kamen an die Macht, weil die Arbeiterparteien gespalten und weil die Demokraten zerstritten waren. Die Nazis hatten zudem einflussreiche Förderer und Finanziers in Industrie, Banken und Konzernen.

 

Heute wissen wir, wie wichtig der gemeinsame Kampf gegen Rechts, gegen Rechtspopulisten und Faschisten ist. Deshalb ist es notwendig, rechten Einpeitschern und Volksverhetzern vom Schlage eines Björn Höcke überall entschieden entgegenzutreten! So wie heute in Weißenborn dürfen wir ihnen nicht die Straße, nicht die Dörfer und nicht Städte überlassen.

 

Vor allem aber müssen wir von der Politik verlangen, nicht mehr ihren Forderungen und Parolen hinterherzulaufen, Demokratie abzubauen, Asylrecht einzuschränken und abzuschaffen, Menschen auf der Flucht verrecken zu lassen und Kriege zu führen, die Länder und Lebensgrundlagen von Millionen zerstören und weitere Fluchtgründe schaffen.

 

Wir wünschen der Kundgebung und Demonstration in Weißenborn einen kämpferischen, erfolgreichen und friedlichen Verlauf!

 

Solidarische Grüße, Sprecherkreis der DKP-Nordhessen:

Claudia Reimer, Karin Seemann, Andreas Heine

 

 

DKP zum Fall Silvia Gingold

 

 

Die Deutsche Kommunistische Partei erklärte zum Urteil im Fall Silvia Gingold gegen das Land Hessen (11.10.17):

 

 

Das Verwaltungsgericht Kassel hat alle Anträge der Antifaschistin Silvia Gingold auf Löschung der über sie geführten Verfassungsschutzakte sowie auf Einstellung ihrer geheimdienstlichen Beobachtung abgelehnt.

 

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) entgegnet diesem skandalösen Urteil: Verfassungsfeindlich ist nicht das Engagement für Frieden, soziale Gerechtigkeit und gegen rechte Hetze, sondern das Agieren der Inlandsgeheimdienste, die vollends zu Unrecht den Namen »Verfassungsschutz« tragen. Diese Behörden sind nicht nur aufgrund ihres nicht zu kontrollierenden Eigenlebens, sondern auch aufgrund ihrer vielfältigen Verstrickungen in die extrem rechte Szene die größte Gefahr für unsere Verfassung.

 

 

Wem ernsthaft daran gelegen ist, die rechte Szene zurückzudrängen und nachhaltig zu bekämpfen, muss bei den Schlapphüten anfangen und für die Auflösung der bundesdeutschen Spitzeldienste eintreten!

 

Dazu erklärt Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP: »Es ist besonders perfide, dass der Inlandsgeheimdienst ausgerechnet eine Frau diffamiert und kriminalisiert, die sich Zeit ihres Lebens für Frieden und gegen Krieg, Rassismus und Neonazis engagiert hat. Auch vor dem Hintergrund der Familiengeschichte von Silvia Gingold, die Tochter der verstorbenen antifaschistischen Widerstandskämpfer und Kommunisten Ettie und Peter Gingold ist, ist das Vorgehen des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz besonders skandalös.«

 

 

Dass ausgerechnet die ehemalige Bürgerrechtspartei Bündnis 90/Die Grünen, die in Hessen gemeinsam mit dem national-konservativen Landesverband der CDU die Landesregierung stellt, offenbar keinerlei Probleme mit den anhaltenden Skandalen des dortigen Landesamtes hat, ist nicht nur bemerkenswert, sondern spricht zugleich auch für sich. Die Grünen machen sich immer öfter zum Handlanger der politischen Rechten und ihrer Repressionsorgane. Aufrichtiger Partner im Kampf gegen den zunehmenden Abbau von Grund- und Freiheitsrechten sind sie schon seit Jahren nicht mehr. Sie stehen auf der anderen Seite der Barrikade! (…)

 

Die Tageszeitung  JUNGE WELT bringt am 11.10.2017 einen Schwerpunkt zum Thema mit folgenden Beiträgen:

 

-       Artikel von Markus Bernhardt,

 

-       Stellungnahme Ulla Jelpke (DIE LINKE)

 

-       Gespräch mit Rolf Goessner (Rechtsanwalt)

 

-       Stellungnahme von Silvia Gingold

 

 

 

Freibrief für Spitzelbehörde

 

 

Verwaltungsgericht Kassel folgt Inlandsgeheimdienst: Antifaschistische Lehrerin darf weiterhin überwacht werden

 

 

Von Markus Bernhardt

 

 

 

Die Antifaschistin Silvia Gingold, Tochter der Widerstandskämpfer und Kommunisten Etti und Peter Gingold, darf auch zukünftig vom hessischen Landesamt für Verfassungsschutz bespitzelt und überwacht werden. Gingold, die sich gegen Krieg, Neonazis und Rassismus engagiert, hatte auf Beendigung ihrer fortgesetzten geheimdienstlichen Beobachtung und auf Vernichtung der entsprechenden Aktenbestände geklagt (jW berichtete). Dies lehnte das Verwaltungsgericht Kassel nun ab. Die mündliche Verhandlung hatte am 19. September stattgefunden.

 

Laut der vor wenigen Tagen übermittelten Urteilsbegründung folgen die Richter durchgängig der Sichtweise der Spitzelbehörde. Diese hatte behauptet, dass Gingold in die »linksextremistische Szene« eingebunden sei, und zielte damit unter anderem auf öffentliche Veranstaltungen ab, bei denen die Nazigegnerin etwa mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) oder der Linkspartei kooperiert hatte, um aus den Erinnerungen ihres Vaters zu lesen. Obwohl die Behörden behaupten, dass einzig einzelne Gliederungen der Linkspartei von den Inlandsgeheimdiensten überwacht würden, wird in der Urteilsbegründung explizit die Partei als »Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes« genannt.

 

Darin finden sich auch weitere bemerkenswerte Sichtweisen der Richter. So werden darin nicht nur Personenkreise unter »Linksextremismusverdacht« gestellt, die angeblich die »parlamentarische Demokratie« ablehnten, sondern auch jene, die den Kapitalismus ablehnten. Letzterer genießt jedoch nicht einmal in der Bundesrepublik Verfassungsrang. Auch steht in dem Schreiben, dass Gingold »seit 2009 im Bereich Linksterrorismus (sic!) gespeichert« sei. Vorgehalten wird der Antifaschistin zudem, dass sie der jungen Welt und damit dem »auflagenstärksten Printmedium des Linksextremismus« Interviews gegeben habe. Auf Unverständnis und deutliche Kritik stieß der Urteilsspruch bei Antifaschisten sowie Parlamentariern der Linkspartei.

 

»Friedenspolitik, Gewerkschaftsarbeit und vor allem Antifaschismus widersprechen nicht dem Grundgesetz, sondern sind als ausdrückliche Freiheitsrechte nicht nur erwünscht, sondern – vor allem in unserer Zeit – ausdrücklich geboten«, stellte Ulrich J. Wilken, Landtagsabgeordneter der hessischen Linkspartei und Vizepräsident des Landesparlaments, am Dienstag im Gespräch mit jW klar. Um so entlarvender sei es, dass »genau deswegen Silvia Gingold vom Inlandsgeheimdienst – vulgo: Verfassungsschutz – beobachtet wird und die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens jetzt vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde«. »Manchmal frage ich mich, welche Verfassung die eigentlich schützen, die nach oder vor 1945«, kommentierte Wilken.

 

Mindestens genauso beschämend sei laut Wilken jedoch »das Verhalten der angeblichen Bürgerrechtspartei Die Grünen, die als Teil der Landesregierung jetzt genau diesen Verfassungsschutz – auch personell – stärken wollen«. »Ein Geheimdienst, der mit V-Leuten die rechte Szene stärkt und mitfinanziert, aber beim NSU jahrelang weggeschaut hat, gehört abgeschafft und nicht gestärkt. Das wussten früher die Grünen – auch in Hessen –, aber es ist wohl bei so viel Regierungsverantwortung in Vergessenheit geraten«, so Wilken weiter.

 

Gingolds Rechtsanwalt Otto Jäckel konstatierte, das Gericht habe sen von Jäckel in der mündlichen Verhandlung erhobenen Einwand, sowohl die Partei Die Linke als auch die VVN-BdA seien in den aktuellen Verfassungsschutzberichten des Bundes als auch des Landes Hessen gar nicht mehr als zu beobachtende Organisationen aufgeführt, mit einem Hinweis auf eine Bemerkung des Vertreters des Landesamts für Verfassungsschutz abgetan. Dieser hatte erklärt, der Geheimdienst beobachte auch Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht nicht aufgeführt seien. – Nach letztem Stand der Dinge will Gingold das Urteil anfechten.

 

 

 

Hintergrund: Klassenjustiz gegen Antifaschismus

 

jW dokumentiert Auszüge einer Erklärung der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Partei Die Linke:

 

Das Skandalurteil des Verwaltungsgerichts Kassel über die Rechtmäßigkeit der weiteren Beobachtung von Silvia Gingold durch den Verfassungsschutz sagt weniger etwas über die Gesinnung der Friedensaktivistin und Antifaschistin aus als über die Verfasstheit des bundesdeutschen und insbesondere des hessischen Staatsapparates. Überraschen kann das nicht. Haben doch maßgebliche Initiatoren der völkisch-nationalistischen AfD ihre Wurzeln im Stahlhelmflügel der Hessen-CDU.

 

Es ist nicht verfehlt, dieses Urteil als Inbegriff der Klassenjustiz zu bezeichnen. Denn hier sichert sich die herrschende Klasse gegen Kritik von links ab. Der hessische Verfassungsschutz, dem das Gericht hier beipflichtet, stört sich insbesondere am »orthodox-kommunistischen Antifaschismus« der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Wer als Antifaschistin Faschismus und Neofaschismus nicht losgelöst von den Wurzeln im Kapitalismus sehen will und in der Konsequenz für eine sozialistische Gesellschaftsordnung eintritt, ist nach dieser Auffassung bereits verfassungsfeindlich.

 

Dass es in dem Urteil an einer Stelle fälschlicherweise heißt, Silvia Gingold werde vom Verfassungsschutz im Bereich »Linksterrorismus« (gemeint ist »Linksextremismus«) gespeichert, zeigt nur, wie die hessische Justiz bei allem, was links ist, ohne weitere Differenzierung rot sieht. Nicht Silvia Gingold und die VVN-BdA sind eine Gefahr für die demokratische Grundordnung, sondern der hessische Verfassungsschutz!

Aktuell bleibt damit das Motto einer Demonstration aus dem Jahr 2012, deren Unterstützung Silvia Gingold als Beweis ihrer Verfassungsfeindlichkeit angekreidet wird: »Staatliche Unterstützung für Nazis beenden – Verfassungsschutz auflösen!«

 

 

»Illiberale oder staatsautoritäre Tendenz«

 

 

Kasseler Richter stützen Grundrechtseinschränkung. Gespräch mit Rolf Gössner

 

 

Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (www.ilmr.de). Der renommierte Bürgerrechtler wurde selbst jahrzehntelang vom Verfassungsschutz geheimdienstlich überwacht und setzte sich dagegen – bislang erfolgreich – juristisch zur Wehr. Informationen: www.rolf-goessner.de

 

 

Von Markus Bernhardt
 

 

Die bereits in den 1970er Jahren von einem Berufsverbot betroffene Lehrerin Silvia Gingold muss weiterhin gegen die Beobachtung durch den hessischen Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz, VS, kämpfen. Die Tochter des Widerstandskämpfers Peter Gingold ist kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Kassel mit ihrer Klage gegen den VS gescheitert. Wie haben die Richter das Urteil begründet?

 

 

Das Gericht hat alle Anträge von Silvia Gingold auf Löschung der über sie geführten VS-Akte sowie auf Einstellung der geheimdienstlichen Beobachtung abgelehnt, die nach ihrer beruflichen Tätigkeit seit 2009 wieder aufgenommen worden ist. Damit ist das Verwaltungsgericht Kassel in allen Punkten den ideologisch motivierten Positionen und Begründungen des hessischen VS gefolgt – und hat sich so der unsäglichen Kontaktschuld- und Unterstützerdoktrin des Verfassungsschutzes unterworfen. Silvia Gingold hält als engagierte Antifaschistin immer wieder Reden gegen Berufsverbote, Neonazismus und Rassismus, und sie liest aus den Erinnerungen ihres Vaters. Weil sie dies auch im Rahmen von Veranstaltungen der Partei Die Linke oder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, VVN-BdA, tut, stehe die Klägerin zu Recht unter VS-Beobachtung, so das Gericht. Denn diese Organisationen stuft der Verfassungsschutz zumindest in Teilen als »linksextremistisch« oder »linksextremistisch beeinflusst« ein, obwohl sie in dessen jährlichen Berichten nicht mehr als Beobachtungsobjekte auftauchen. Mit ihren Reden und Lesungen unterstütze Gingold solche inkriminierten Gruppen und Parteien nachhaltig und verstärke deren Anziehungskraft ganz erheblich, behauptet das Gericht ohne jeglichen Beweis. Und da demnach keine Zäsur in den Aktivitäten der Klägerin festgestellt werden könne, sei die Speicherung ihrer Daten auch weiterhin erforderlich.

 

 

Was ist Ihnen an der Urteilsbegründung ansonsten aufgefallen?

 

 

Einige recht fragwürdige Argumentationen und Beweisführungen: So habe bei Vorträgen der Klägerin oder bei ihrer Teilnahme an einer Lesereise der demnach linksextremistisch beeinflussten VVN die relative Bekanntheit ihres Namens als Tochter eines Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus als Verstärker gewirkt. Das Gericht benutzt das Wort »Magnet«. Entscheidend sei im übrigen die objektive Gerichtetheit ihres Tuns. Auf die subjektive Sicht der Klägerin komme es nicht an. Also nicht, was jemand meint, sagt, tut und will ist relevant – und sei es noch so verfassungskonform –, sondern in welchem politischen Umfeld die betreffende Person redet und damit angeblich linksextremistischen Gruppen und Parteien nützt. Eine solche objektive Nutzwirkung hat das Gericht allerdings nur behauptet, aber nicht nachvollziehbar begründet, geschweige denn nachgewiesen. Genausowenig hat das Gericht die Einstufung von Organisationen als »linksextremistisch« oder »linksextremistisch beeinflusst« hinterfragt und begründet, sondern unkritisch das jeweilige Verdikt des Verfassungsschutzes übernommen. Im übrigen konnte das Gericht nur einen Bruchteil von Gingolds VS-Personenakte einsehen, weil der größte Teil aufgrund einer Sperrerklärung des hessischen Innenministeriums als geheim eingestuft worden war. Wegen dieser amtlichen Beweismittelunterdrückung im staatlichen Geheimhaltungsinteresse konnte selbst das Verwaltungsgericht Kassel keinen vollständigen Einblick in die Personenakte nehmen, obwohl es doch über Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der VS-Datenerhebung und -speicherung zu entscheiden hatte. Dass ein Gericht nur auf einer solch eingeschränkten Beweisgrundlage seine Entscheidung trifft, ist rechtsstaatlich hochproblematisch, insbesondere dann, wenn dies voll zu Lasten der rechtssuchenden Klägerin geht.

 

 

Wie bewerten Sie den Richterspruch insgesamt?

 

 

Dieses Verfassungsschutz-Urteil (4 K 641/13.KS, jW) zeichnet sich insgesamt durch eine illiberale und eher staatsautoritäre Tendenz aus. Damit wird die Einschränkung der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durch den sogenannten Verfassungsschutz im höher gewichteten Staatsschutzinteresse gerichtlich abgesegnet. Dieses Urteil, das der Klägerin mit keiner Zeile eigene verfassungsfeindliche Aussagen oder Bestrebungen anlastet, ist ein gerichtlicher Freibrief für den hessischen Verfassungsschutz, Silvia Gingold auch künftig geheimdienstlich zu beobachten, Überwachungsdaten anzuhäufen und zu nutzen sowie ihre VS-Akte weitgehend unter Verschluss zu halten. Bleibt allein die Hoffnung auf die nächste Gerichtsinstanz, zu der man Silvia Gingold auf alle Fälle raten sollte.

 

 

 

 

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel

 

Am 5. Oktober entschied das Verwaltungsgericht Kassel, dass der Verfassungsschutz Hessen (VS) die Antifaschistin Silvia Gingold weiterhin überwachen darf. Am Montag erklärte sie dazu in einer Stellungnahme:

 

 

„Ich bin fassungslos und empört, dass das Gericht die Zulässigkeit meiner Beobachtung durch den VS im Urteil festgestellt und meine Klage abgewiesen hat. Das Gericht folgt in allen Punkten der Argumentation des VS. An keiner Stelle wird im Urteil gewürdigt, was mein Anwalt und ich im Verfahren dargelegt haben:

 

 

Vor dem Hintergrund meiner Familiengeschichte habe ich die durch meine antifaschistische Grundhaltung geprägte Einstellung zum Grundgesetz ausgedrückt (...).

 

 

Alles das ignoriert das Gericht: »Auf die subjektive Sicht der Klägerin kommt es nicht an«, heißt es im Urteil, und an anderer Stelle wird dargelegt, dass es bei meinen Reden nicht um den Inhalt des Vortrags gehe, sondern in welchem Umfeld diese gehalten würden. Zu dem »linksextremistischen« Umfeld, das meine Überwachung rechtfertigen soll, zählt vor allem die VVN-BdA, jene Vereinigung, die von den Verfolgten des Naziregimes und den Widerstandskämpfern vor 70 Jahren gegründet wurde, um im Sinne des Schwurs von Buchenwald alles zu tun, um die Erinnerung an die Naziverbrechen wachzuhalten, damit sich Krieg und die unfassbaren Verbrechen der Nazis nie wiederholen. (...)

 

 

Als Beleg für meine Unterstützung »linksextremistischer« Personenzusammenschlüsse heißt es im Urteil: »Hierbei zieht das Gericht in Betracht, dass die Klägerin wegen der relativen Bekanntheit ihres Namens als Tochter eines Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus quasi als Magnet für Personen gewirkt hat, die den Zielen der Veranstalter eher fern gestanden haben.«

 

 

Das Gericht schreckt auch nicht davor zurück, die Beobachtung und Dokumentierung meiner Lesungen aus der Biographie meines Vaters durch den VS als zulässig zu erklären, weil dies nach seiner Auffassung in einem »linksextremistischen« Umfeld geschieht.

 

 

Im Urteil heißt es dazu: »Linksextremismus steht im allgemeinen als Sammelbegriff für verschiedene Strömungen und Ideologien innerhalb der politischen Linken, die die parlamentarische Demokratie und den Kapitalismus ablehnen und durch eine egalitäre Gesellschaft ersetzen wollen. ... Solche Personen richten sich damit gegen die Grundbestandteile der Freiheitlich demokratischen Grundordnung. Teile der betreffenden Szene verfolgen ihre Ziele im übrigen auch unter Anwendung von Gewalt.« Eine antikapitalistische Haltung wird gleichgesetzt mit der Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und somit als »linksextremistisch« diffamiert.

 

 

Dieses Urteil beschädigt nicht nur das Ansehen meiner Person. Es richtet sich gegen demokratisch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Kriege, gegen Rassismus, Neonazismus und Nationalismus zur Wehr setzen. Diesen Aktivitäten wird der Stempel des »Linksextremismus« aufgedrückt und damit dem VS der Freibrief ausgestellt, diese Personen zu bespitzeln und Daten über sie zu sammeln und zu speichern.

 

 

Angesichts des Umgangs mit dem Rechtsterrorismus und den NSU-Morden, deren Aufklärung der Inlandsgeheimdienst behindert, da er selbst darin zutiefst verstrickt ist, empfinde ich das als Skandal. Über Helfer der rechtsterroristischen Szene hält der VS seine schützende Hand, wie beispielsweise im Fall Andreas Temme.

 

 

Wer schützt mich vor dem Verfassungsschutz? Das Gericht hat es nicht getan.“

 

 

 

 

Spitzel gegen Antifaschistin

 

Unsere Genossin Silvia Gingold hat gegen den hessischen Verfassungsschutz geklagt, auf Einstellung der Bespitzelung und Herausgabe aller gesammelten Akten. Das Hessische Verwaltungsgericht war nicht bereit, ihrem Anliegen zu folgen.

 

Die Bespitzelung von Antifaschisten wird den Verfassungsschutz also weiter beschäftigen, während gleichzeitig Nazischläger und Brandstifter immer hemmungsloser werden und Faschisten und Rechtspopulisten ihre rassistische Hetze betreiben.

 

Der Prozess hat mal wieder deutlich gemacht, dass für Justiz und Geheimdienst der Feind in erster Linie auf der linken zu suchen ist, während man gleichzeitig auf dem rechten Auge blind ist.

 

Vor dem Kasseler Verwaltungsgericht (Tischbeinstraße 32) wird am 19.9.2017 um 10.30 Uhr, Raum 204 - 1.Stock ,  ein weiterer Gerichtstermin Silvia Gingold / Verfassungsschutz Hessen stattfinden. Unterstützt Silvia durch Eure Anwesenheit und Euren Protest!

 

In den Kasseler und Schwalm-Eder-Ausgaben der HNA wurde am 27.und 28.1.2017 sehr umfangreich über den "Fall Gingold" berichtet, über Berufsverbote, Verfolgung ihrer Familie, Bespitzelung und demokratischen Widerstand der Gingolds.

Im folgenden die Artikel aus dem "Melsunger Allgemeine" vom 28.1.:

 

 

 

 Und hier der Wortlaut der persönlichen Erklärung Silvia Gingolds vorm Verwaltungsgericht:

 

 

Persönliche Erklärung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden am 12.Januar 2017

 

 

Es ist jetzt mehr als 40 Jahre her, da ich schon einmal vor Gericht mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einklagen musste. 1975 war ich aus dem Schuldienst entlassen worden auf der Grundlage von „Erkenntnissen“ des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen, die dieses Amt seit meinem 17.Lebensjahr über mich gesammelt hatte. Es waren Aktivitäten wie z.B. die Teilnahme an Demonstrationen gegen den Krieg in Vietnam oder mein Eintreten für gleiche Bildungschancen, die als Beleg für angeblich „verfassungsfeindliche“ Aktivitäten galten.
Dass ich heute – inzwischen Rentnerin – immer noch oder wieder unter Beobachtung des „VS“ stehe und zwar ausschließlich wegen meiner antifaschistischen und friedenspolitischen Aktivitäten empfinde ich als Skandal.
Ich bin in einer Familie aufgewachsen, die Verfolgungen durch die Nazis ausgesetzt war.
Nach Deutschland aus der Emigration zurückgekehrt, war meine Familie ab 1956 erneut Repressalien ausgesetzt: Hausdurchsuchung am Tag des KPD-Verbots, Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit, Bespitzelungen durch den „Verfassungsschutz“, – erst meine Eltern, dann auch ich – Berufsverbot.

 

Schon vor 40 Jahren erklärte ich vor Gericht und tue es heute wieder: Meine Einstellung zur Hessischen Landesverfassung und zum Grundgesetz ist im Wesentlichen geprägt worden durch die Erfahrungen meiner Eltern. Sie haben sich im Kampf gegen den Faschismus für jene demokratischen Grundrechte eingesetzt, die im Grundgesetz und in der hessischen Verfassung ihren Niederschlag gefunden haben. Ihr leidenschaftlicher Kampf um diese Grundrechte ist die Schlussfolgerung aus den Erfahrungen mit dem ungeheuerlichen Menschheitsverbrechen des faschistischen Regimes auch an meiner Familie. Ein Teil meiner Familie wurde in den Gaskammern von Auschwitz ermordet. Meine Schwester, damals 2 jährig musste, um vor diesem drohenden Schicksal geschützt zu werden, bis zum Kriegsende versteckt und von meinen Eltern getrennt leben. Mein Vater wurde von den Nazis verhaftet, schwer gefoltert und ist nur durch seine Flucht dem Tod entgangen.

 

Können Sie sich unter diesem Hintergrund vorstellen, wie es sich für mich anfühlt, wenn ich heute wegen Lesungen aus der Biographie meines Vaters, wegen meines Einsatzes gegen Neonazis, gegen Ausländerhass und Rassismus, gegen Militarisierung, Waffenexporten und Kriegseinsätzen der Bundeswehr bespitzelt und als verfassungsfeindlich kriminalisiert werde?

 

Das Landesamt für Verfassungsschutz wirft mir vor: „Dabei setzt sie den aus ihrer Familiengeschichte resultierenden extremen öffentlichen Bekanntheitsgrad bei ihrer Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppen ‚medien- und werbewirksam ein’“ Dazu sage ich: Ja, diese Erfahrungen meiner Eltern setze ich dafür ein, dass sich das, was sie erleben mussten, nie wiederholt.

 

Schließlich waren es in erster Linie die Verfolgten, Zeugen der Naziverbrechen, die Gefolterten in den Konzentrationslagern, die Widerstandskämpfer, die dafür gesorgt haben, dass die Nazivergangenheit nicht in Vergessenheit geraten ist. Sie haben verhindert, dass ein Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen wurde, wie es viele nach 1945 am liebsten gehabt hätten. Mein politisches Engagement gilt diesem Ansinnen der Zeitzeugen.

 

Besonders skandalös empfinde ich es, wenn der „Verfassungsschutz“ als Rechtfertigung für seine Beobachtung meine Aktivitäten für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) heranzieht. Es wird behauptet: „Bezüglich dieser Organisation liegen tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.“

 

Mein Vater gehörte mit anderen Überlebenden der Konzentrationslager und des Widerstands in Hessen zu den Gründungsmitgliedern dieser antifaschistischen Organisation, deren Ziel es war und immer noch ist, die Erinnerungen an die Verbrechen der Nazis und den Widerstand gegen dieses Regime zu bewahren und die Wachsamkeit zu schärfen gegen alle Erscheinungen des Nationalismus, des Rassismus, des Antisemitismus und Militarismus.

 

Zu den Grundaussagen der Organisation gehört der „Schwur von Buchenwald“ – gesprochen von den Überlebenden KZ-Häftlingen am 19. April 1945. Selbst der US-Präsident Barack Obama würdigte bei seinem Besuch in der KZ-Gedenkstätte dieses Vermächtnis. Diesen Schwur von Buchenwald missbraucht das Landesamt für Verfassungsschutz als Beleg für linksextremistische Bestrebungen der VVN.

 

In der Begründung des VS für die Nichtvorlage oder Schwärzungen von Akten heißt es u.a.: „Zudem handelt es sich um hochsensibles Aufkommen, da die Informationen aus persönlichen Gesprächen gewonnen wurden.“ Und an anderer Stelle: „Die in den Akten dokumentierten, hier nicht vorgelegten Erkenntnisse stammen aus nachrichtendienstlichen Erkenntnisquellen, die durch sachkundige Mitarbeiter des LfV überprüft und bewertet worden sind… Ihr Offenlegen im gegenständlichen Verwaltungsstreitverfahren würde Rückschlüsse auf die Art der Erkenntnisquellen zulassen, die zu Gefahren für Leib und Leben von Personen führen könnten…“
Können Sie sich vorstellen, wie es sich für mich anfühlt, wenn sich die Beobachtung meiner Person nicht nur auf öffentlich zugängliche Quellen stützt, sondern die Bespitzelung auch in persönlichen Gesprächen meines Umfelds bis hin zum Ausspähen meiner e-mail- Korrespondenzen stattfindet, wie dies ebenfalls in der Sperrerklärung eingeräumt wird? Und wie es sich für mich anfühlt, wenn der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei mir um eine gefährliche Person, die gar eine reale Bedrohung für Mitarbeitende des VS darstellt?
Angesichts der tatsächlichen terroristischen Bedrohung durch fremdenfeindliche und rassistische Gewalttaten, NSU-Morde oder Anschläge, wie auf den Weihnachtsmarkt in Berlin empört mich eine solche Unterstellung und macht mich fassungslos.

 

Ich erhoffe mir von diesem Verfahren, dass das Gericht die Rechtswidrigkeit der Beobachtung und Bespitzelung meiner Person durch den „Verfassungsschutz“ feststellt und die Löschung aller über mich gesammelten Daten anordnet. Ich erwarte dass Sie meinem durch die Verfassung geschützten Recht auf Meinungsfreiheit Geltung verschaffen.

 

 

 

Klebt in Eschwege an vielen Laternenmasten:

ESCHWEGE BLEIBT ROT - gegen Nazis, Rechtspopulisten und ihre Propaganda!

Toll, dass junge Leute hier ein klares Signal setzen und aktive Stadtverschönerung betreiben!


 

Kriminalisierung von 2 Waldkappeler Stadtverordneten nach antifaschistischem Engagement

 

Persönliche Erklärung von Korinna Koprek und Andreas Heine in der Waldkappeler Stadtverordnetensitzung am 31.8.2012

 

Bundespräsident Gauck hat am letzten Wochenende in Rostock-Lichtenhagen folgendes gesagt: 

"Wir versprechen euch, wir fürchten euch nicht. Wo ihr auftretet, werden wir euch im Wege stehen. Unsere Heimat kommt nicht in braune Hände."  

 

Stellen Sie sich vor, ein einschlägig bekannter Neonazi wollte auf der Waldbühne in Waldkappel ein Rechtsrock-Konzert mit ein paar hundert Gesinnungsgenossen organisieren, oder die NPD wollte in unserem Bürgerhaus ihren Landesparteitag durchführen.

 

Wir würden uns sicher mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen und versuchen, diese Veranstaltungen zu verhindern. Wir würden den Widerstand organisieren und Demokraten und Antifaschisten aus der Umgebung bitten, uns dabei zu unterstützen.

 

Zum Glück gibt es bei uns zurzeit keine entsprechenden Aktivitäten von Rechtsaußen.

 

Aber ganz in der Nähe, im Eichsfeld versucht sich die NPD immer mehr zu etablieren. Am 3. September 2011 fand ihr erster so genannter „Heimattag“ statt. Rechtsrockbands trugen ihre rassistischen, menschenverachtenden und Gewalt verherrlichenden Texte vor und etwa 350 Neonazis jubelten ihnen dabei zu.

 

Das Bündnis „BUNT statt braun“ im Werra-Meißner-Kreis hatte aufgerufen, sich an den Gegendemonstrationen zu beteiligen und wir beide fuhren hin, um den demokratischen Widerstand gegen die NPD zu stärken.

 

Nach der Teilnahme an der offiziellen Demonstration und Kundgebung, bei der auch Vertreter der verschiedenen Parteien und der Kirchen gesprochen hatten, machten wir uns mit ca. 100 Demonstranten gemeinsam auf den Rückweg zum Bahnhof. Wir wollten nicht einzeln durch die Stadt gehen, in der sich gleichzeitig hunderte von Nazis zu ihrer Veranstaltung versammeln wollten.

 

Von der Polizei wurden wir angewiesen, bei der Gruppe zu bleiben. Dieser „Heimweg“ endete in einem Polizeikessel mit Personalienfeststellung und anschließendem Platzverweis.

 

Jetzt, fast ein Jahr später bekamen wir Bußgeldbescheide über 70 € zugestellt, weil wir angeblich an einer „öffentlichen Versammlung teilgenommen haben, deren Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt“ war.

 

Uns war weder bewusst, dass es sich bei dem gemeinsamen Heimweg um eine Versammlung gehandelt, noch dass dies verboten gewesen ist. Außerdem hätten wir die Gruppe gar nicht verlassen können, da uns die Polizei daran gehindert hat.

 

Wir sind der Meinung, dass dieser Vorgang nicht unser beider Privatsache ist, sondern dass wir unser Parlament davon unterrichten sollten, deshalb tragen wir heute hier diese „persönliche Erklärung“ vor.

 

Im Sinne des Satzes von Gauck erklären wir: Wir fürchten uns nicht, wir werden den Nazis weiter im Wege stehen, damit unser Land nicht in braune Hände kommt.

 

Wir haben gegen die Bußgeldbescheide Widerspruch eingelegt und wir fordern alle Demokraten in Stadt und Land auf, gegen die ungerechtfertigte Kriminalisierung von Antifaschisten zu protestieren.

 

Kriminalisierung von Nazi-Gegnern stoppen!

 

Leinfelde, 3. September 2011 - „Kein (Sport-)Platz für Nazis“

 

Gemeinsam mit einer Kollegin aus Waldkappel war ich am 3.September 2011 dem Aufruf eines breiten Bündnisses im Eichsfeld und des Bündnisses „BUNT statt Braun“ im Werra-Meißner-Kreis gefolgt und hatte mich an einer Demonstration und Kundgebung gegen den so genannten „Thüringer Heimattag der NPD“ in Leinefelde beteiligt. Auf der Kundgebung hatten unter anderem eine thüringische Ministerin, der Bürgermeister, der Landrat sowie Kirchenvertreter gesprochen.

Im Anschluss an diese Kundgebung im Luna-Park hatten wir mit einer Gruppe von ca. 100 Antifaschist/inn/en den Rückweg zum Bahnhof, dem Ausgangspunkt der Demonstration angetreten, wo unser Auto geparkt war.

Aus Sicherheitsgründen hatten wir uns entschlossen in der Gruppe zu gehen, da sich in der Stadt ja gleichzeitig auch hunderte Neonazis trafen.

Unser Zug wurde von Polizeikräften begleitet. Diese verhinderten immer wieder, dass sich Einzelne oder kleinere Gruppen von uns aus dem Zug entfernten.

Als wir die Innenstadt erreicht hatten, wurden wir gestoppt. Die Polizei erklärte, dass wir uns an einer nicht genehmigten Veranstaltung beteiligen würden, hinderte uns aber gleichzeitig daran, diese „Veranstaltung“ zu verlassen. Wir wurden durch eine Polizeikette eingekesselt und über einen längeren Zeitraum festgehalten. Anschließend wurden wir einzeln aus dem Kessel herausgeführt und unsere Personalien aufgenommen. Uns wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angedroht.

 

Mit Datum vom 28.2.2012 erhielten wir eine „Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit“. Hierin wird uns zur Last gelegt, „…an einer nicht angemeldeten und genehmigten Versammlung im Zusammenhang mit dem Eichsfeldtag der NPD teilgenommen“ zu haben.

 

Wir protestieren energisch gegen den Versuch, unser antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Wir haben friedlich und gewaltlos gegen das Auftreten alter und neuer Nazis in unserer Region demonstriert. Wir haben keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen, sondern von unserem Demonstrationsrecht und unserem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht.

Wir bitten alle Demokratinnen und Demokraten, dem Versuch der Kriminalisierung von antifaschistischem Protest entgegen zu treten. Wir fordern Polizei und Justiz auf, den Nazi-Spuk in unserem Land effektiv zu bekämpfen, anstatt gegen Nazi-Gegner zu ermitteln!

Andreas Heine, Waldkappel

  

Die Bußgeldverfahren gegen Korinna Koprek und Andreas Heine wurden mittlerweile eingestellt!

 

Die Kreisvorsitzende der LINKEN im Werra-Meißner-Kreis Waltraud Eisenträger-Tomcuk und DKP-Kreisvorsitzender Andreas Heine bei der demo in Leinefelde
Die Kreisvorsitzende der LINKEN im Werra-Meißner-Kreis Waltraud Eisenträger-Tomcuk und DKP-Kreisvorsitzender Andreas Heine bei der demo in Leinefelde

Nazis im Eichsfeld:

Ein „dankbarer“ Landrat, der ihre Aufmärsche akzeptiert

 


Im benachbarten Eichsfeld hat die neonazistische NPD am 5. Mai erneut ihren sogenannten Eichsfeldtag mit mehreren bundesweit bekannten Naz-Rock-Bands durchgeführt. Hunderte von Neonazis konnten sich auch deswegen relativ unbehelligt versammeln, weil im Eichsfeld vor allem die Kultur des "Wegschauens" propagiert wird.

 

Der Eichsfelder Landrat Henning hatte mit einem halbherzigen und juristisch dilettantischen Verbotsversuch zunächst den Eichsfeldtag gestoppt. Das Verwaltungsgericht wies dessen dünne Argumente jedoch zurück. Und Henning kommentierte daraufhin: "Ich bin dankbar, dass ich nun ein Endurteil habe, das uns Rechtssicherheit gibt". Das Urteil besage, dass das Versammlungsrecht allem anderen übergeordnet sei und der Versammlungsbehörde Landkreis keinen Spielraum zubillige, etwas zu unterbinden. Diesen Richterspruch akzeptiere er, und er werde jetzt in dieser Angelegenheit nichts weiter unternehmen.

Nun sei das Thema "ausgeurteilt", mit dieser Rechtssprechung "können wir uns nicht anders verhalten" als auch solche Veranstaltungen zu genehmigen, so der Landrat.

 

Zu welchen barbarischen Konsequenzen diese Kultur des Wegschauens und des Verharmlosens führt ist in den letzten Monaten deutlich geworden. Über 10 Jahre konnten Thüringer Nazi-Terroristen in Deutschland morden - weil Verfassungsschützer sie deckten, weil ihnen Juristen und Polizisten den Weg ebneten und weil viele verantwortliche Politiker lieber weg sahen, als den Faschisten wirksam entgegenzutreten.

 

Dass es auch anders geht, zeigte sich am 1. Mai anderswo in der „Provinz“, im fränkischen Hof, wo 4000 Antifaschisten den Nazis wirksam entgegentraten.

 

Einige hundert Demokraten und Antifaschisten haben auch im Eichsfeld demonstriert, aber ihre Kraft reichte nicht aus um das Nazi-Konzert zu verhindern. Deshalb werden künftig größere Anstrengungen nötig sein, um die demokratische Öffentlichkeit zum Widerstand gegen das Treiben der Faschisten zu mobilisieren.

 

Das Eichsfeld darf nicht zum Aufmarschgebiet für Nazis aus Nah und Fern werden – auch wenn örtliche Politiker meinen, dass ihnen das nach dem Versammlungsrecht zusteht!

Andreas Heine, 8.5.2012

 

 

Neue Stolpersteine für Gudensberg

 

 Im Jahre 2008 haben Bürgerinnen und Bürger Gudensbergs mit Unterstützung der örtlichen Schulen eine Initiative „Stolpersteine für Gudensberg“ gegründet, um an die von 1933-1945 verfolgten, vertriebenen und ermordeten Menschen aus unserer Stadt zu erinnern.

 

Am 30. Mai 2012 wurden zum dritten Mal Stolpersteine verlegt. Die Aktion begann um 9.00 Uhr vor dem Haus Hintergasse 1.

Wenn Sie Zeit haben und neugierig geworden sind, kommen Sie bitte und schauen Sie sich die Ergebnisse an. Es gibt jetzt 51 Steine an 11 verschiedenen Orten.

Stolpersteine sind Teile eines Kunstprojekts für Europa. Der Künstler Gunter Demnig stellt 10cm x 10cm x 10cm große Steine her, auf deren Oberseite eine Messingplatte verankert ist. Auf diesen Platten werden Namen und Lebensdaten von Menschen eingeschlagen, die während der NS-Zeit der Verfolgung ausgesetzt waren: Juden, Sinti und Roma, aus politischen oder religiösen Gründen Verfolgte, Homosexuelle und Euthanasieopfer. Auf dem Stolperstein bekommt das Opfer seinen Namen wieder, jedes Opfer erhält einen eigenen Stein. Durch den Gedenkstein wird die Erinnerung an diesen Menschen in unseren Alltag geholt. „Jeder persönliche Stein symbolisiert auch die Gesamtheit der Opfer, denn alle eigentlich nötigen Steine kann man nicht verlegen.“ (Gunter Demnig)

Der Künstler hat in über 300 deutschen Städten und Gemeinden rund 13 000 Stolpersteine verlegt. Er wurde für sein Projekt im Oktober 2005 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Auch in nordhessischen Nachbargemeinden wie Niedenstein, Besse, Fritzlar, Melsungen und Spangenberg liegen mittlerweile Stolpersteine. Weitere Informationen unter: www.stolpersteine.com

 

Wenn Sie die Initiative „Stolpersteine für Gudensberg“ unterstützen möchten:

  • können Sie das durch eine Spende tun:           

Der Verein Gudensberger Heimatfreunde e.V. hat dafür ein Spendenkonto eingerichtet:

Konto Nr. 100 607 770

BLZ 520 622 00 VR-Bank Chattengau

Stichwort „Stolpersteine“ (Spendenquittung möglich)

  • Die Kosten für einen Stein betragen jetzt 120.- Euro. Jeder finanzielle Beitrag zur Unterstützung des Projekts Stolpersteine ist hilfreich und willkommen.

 

Frank Skischus, Sprecher der Initiative 

 

 

Alle guten Dinge sind drei

 

Kasseler Bündnis gegen Rechts beteiligte sich wieder an Demonstration in Dresden

 

  

Mit mehreren Bussen waren auch in diesem Jahr wieder viele Demonstranten aus Nordhessen nach Dresden gefahren, um gegen Nazi-Aufmärsche und die „sächsischen Verhältnisse“ zu demonstrieren, unter denen Antifaschisten juristisch verfolgt und bei Polizeieinsätzen drangsaliert und verletzt werden und wo gleichzeitig Nazi-Banden, wie die sogenannte NSU, untertauchen und ungehindert morden können.

 

In den letzten 20 Jahren sind durch rechte Gewalt in Deutschland über 180 Menschen ermordet worden!

 

Unter denen, die am 18.2. in Dresden demonstriert haben, waren natürlich auch wieder zahlreiche Mitglieder der DKP.

Der Naziaufmarsch in Dresden ist Geschichte

 

21.02.2012: „Dresden ist Nazifrei!“ Unter dieser Losung zogen am 18. Februar 10 000 Menschen durch die Dresdener Innenstadt. Wo noch bis vor drei Jahren Europas größter Naziaufmarsch entlangzog, feierten am vergangenen Samstag AntifaschistInnen aus allen möglichen Spektren einen großen Erfolg. In der Erklärung von "Bündnis Dresden Nazifrei!" heißt es dazu unter anderem:

 

Das Bündnis „Dresden Nazifrei“ hat heute sein Ziel erreicht: Die Nazis haben nicht versucht, wie in den vorangegangenen Jahren, einen Großaufmarsch auf die Beine zu stellen – Dresden blieb heute weitestgehend nazifrei. Bis zuletzt war man darauf vorbereitet, einen möglichen Aufmarschversuch seitens der Rechten blockieren zu können. Auf der Demonstration, an der 10 000 Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen, sollte nicht nur ein Zeichen gegen Nazis gesetzt werden. Vielmehr ging es darum, antifaschistisches Engagement zu stärken.

In den vergangenen Jahren war die sächsische Justiz massiv gegen Nazigegnerinnen und -gegner vorgegangen. Am Blockadebündnis Beteiligte wurden mit Verfahren überzogen, die Immunität von Bundes- und Landtagsabgeordneten aufgehoben. Außerdem gedachte man der mindestens 177 Todesopfer rechter Gewalt seit 1989 auf Schildern im vordersten Teil der Demonstration und unterstrich damit die Notwendigkeit eines offensiven Vorgehens gegen Nazis und ihre menschenverachtende Ideologie.

 

Die Spektren übergreifende Zusammenarbeit ist das Erfolgsrezept des Bündnisses. So organisierten Antifa- Gruppen, Gewerkschaften, Parteien, zivilgesellschaftliche Initiativen und religiöse Gruppen die Blockaden am 13. 2. und die heutige Demonstration gemeinsam. (...)

Monika Lazar auf der Abschlusskundgebung: „Ein großer Erfolg. Die Nazis sind weg und wir sind viele. Dieser Erfolg war nur möglich, weil bundesweit tausende Menschen die Zivilgesellschaft von Dresden unterstützt haben.“

 

Bündnissprecherin Franziska Radtke kann das nur bekräftigen: „Wir haben heute den Nazis in Dresden keinen Meter gelassen und sie werden sich sicherlich überlegen, ob sie es in Dresden noch mal versuchen wollen. Unser Dank gilt all denjenigen, die seit nunmehr drei Jahren das Bündnis mit begleiten. Die Starthilfe von außerhalb war unerlässlich – spätestens am 13. Februar dieses Jahres haben wir Dresdnerinnen und Dresdner selbst das Ruder in die Hand genommen und deutlich gemacht: In dieser Stadt ist kein Platz für Nazis!“ Konstantin Wecker und KünstlerInnen aus der Region rundeten die Abschlusskundgebung vor dem Haus der Begegnung ab. Dem Bündnis ist der Erfolg sicher: Der Nazigroßaufmarsch in Dresden ist Geschichte.

 

Text: aus der UZ vom 24.02.12  

 

Erklärung der DKP-Hessen, Dezember 2011:

 

NPD und alle faschistischen Organisationen verbieten – soziale und politische Ursachen für Fremdenhass, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus bekämpfen!  

 

Großkonzerne, Rüstungsindustrie und Banken treiben, die Durchsetzung ihrer Profitinteressen gegen die Mehrheit der Bevölkerung egoistisch und aggressiv voran, wie dies auch in der aktuellen EU- und EuroKrise deutlich wird. Dabei können sie sich auf ihre Sachwalter in der Politik verlassen. Ohne Skrupel erweitern und verfestigen sie damit auch den Boden für neonazistische Umtriebe. Denn wo Armut und Elend zunehmen und Perspektivlosigkeit herrscht, wächst die Anfäl­ligkeit für braune Parolen, wobei ausländische Kollegen oder Asylsuchende leicht fälschlich als Schuldige der Misere hinge­stellt werden.

 

Organisationen und Vereine in der Tradition faschistischer Po­litik, wie NPD, sogenannte „freie Kameradschaften“ etc. haben nach der hessischen Landesverfassung und dem Grundgesetz kein Existenzrecht. Wer sie dennoch immer weiter duldet und deren Aktivitäten bei Gelegenheit sogar augenzwinkernd nutzt, der ist mitschuldig auch an der bedrohlichen Zunahme neonazistischen Terrors.

 

Die DKP Hessen setzt sich ein für

 

•  Das Verbot der NPD wie aller neonazistischen Gruppierun­gen und die Unterbindung jeglicher neofaschistischen Akti­vität.

 

•  Neonazistische Aufmärsche, Kundgebungen und Versamm­lungen dürfen in keiner Gemeinde mehr erlaubt und Polizei­schutz schon gar nicht gewährt werden.

 

•  Demokratische Aktionskreise, die über Neofaschismus infor­mieren und aufklären sowie Widerstand organisieren, sind zu fördern, kraftvoll zu unterstützen und mit den not­wendigen fi­nanziellen Mitteln zu versorgen. Das gilt ins­besondere für solche Arbeit an Schulen und in Jugend­organisationen.

 

 

 

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